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Bei uns ist das Pflegepersonal 100 % legal beschäftigt

Wir garantieren, dass Sie ein sicherer Leistungsempfänger sind beim Thema Rechtliches zum Thema 24-Stunden-Pflege. Diversifikation ist im Vermittlungsmarkt für Pflegekräfte aus dem Ausland allgegenwärtig, weil unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich ausgelegt werden. Das gilt speziell für Pflegekräfte aus Osteuropa.

Deshalb ist es für Betroffene und ihre Familien sehr schwer, eine Agentur zu finden, der sie vertrauen können. Es ist jedoch wichtig, eine 24-Stunden-Betreuung zu finden, die ihre Dienstleistung im Eigenheim legal anbietet.

Was wir rechtliches zum Thema 24-Stunden-Pflege tun

Für uns ist es deshalb eine große Aufgabe, alle gesetzlichen Entwicklungen genau zu verfolgen. Das gilt für Deutschland, für die EU-Ebene und auch für die Entsendeländer. Hierfür arbeiten wir eng mit Steuerberatungsbüros und Anwaltskanzleien zusammen und besuchen außerdem Konferenzen zu diesem Thema. Auf diese Weise können wir gewährleisten, dass Sie als Leistungsempfänger Schutz vor eventuellen Änderungen genießen und wir unseren guten Ruf behalten können.

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Bei uns werden Sie so etwas wie Scheinselbstständigkeit, Sozialbeitragsbetrug und Schwarzarbeit nicht finden.

Rechtliches zum Thema 24-Stunden-PflegeAktuell arbeiten wir nach dem sogenannten Entsendemodell, weil unsere Leistungsempfänger hierdurch maximale Flexibilität genießen können und gleichzeitig keinerlei Risiko eingehen. Hier geht es uns vor allem um die Auswahl von geeigneten Partnern, mit denen eine Kooperation eingegangen wird. Dies geschieht erst nach einer ausgiebigen Prüfung, auch direkt vor Ort.

Erst dann werden die Partnerunternehmen Bestandteil unseres Netzwerks. Erst wenn sämtliche Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt wurden, kommt es zu einer Zusammenarbeit. Nur so können wir sicher davon ausgehen, dass Sie uns bezüglich der 24-Stunden-Pflege vertrauen können. Das können Sie definitiv, denn wir unternehmen alles, damit Sie optimale Unterstützung genießen. Die entsprechende  24-Stunden-Pflegekraft wird die Unterlagen immer mit bringen, so dass immer ein entsprechender Nachweis vorhanden ist.

Gesetzeskonforme Betreuungsmodelle

Es existieren unterschiedliche Vermittlungsarten, die gemäß aktueller Rechtsprechung ohne Beanstandung sind. Das haben nicht nur Fachanwälte bestätigt, sondern auch Zollämter und Gerichte.

Personal in Anstellung

Seit das EU-weite Freizügigkeitsgesetz existiert, dürfen Arbeitnehmer innerhalb der EU-Staaten arbeiten und sich direkt vor Ort anmelden. Dieses Freizügigkeitsgesetz gilt für fast alle europäischen Länder. So ist die Anstellung des Betreuungspersonals eine Möglichkeit, welche oft genutzt wird. Hierbei kann das Personal zum einen über Arbeitsämter bezogen und zum anderen von Vermittlungsagenturen geholt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Familie sämtliche Arbeitgeberpflichten eingeht und auch die Risiken trägt, die sich ergeben können. Dazu gehören zum Beispiel Urlaub, Krankheit, Kündigungsfristen sowie unpassendes Personal. Doch gibt einen großen Vorteil: Gegenüber dem Personal kann die Weisungspflicht ausgeübt werden.

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Nutzung des Entsendegesetzes

Bei der Entsendung gemäß des Entsendegesetzes wird die Pflegekraft bei einem Unternehmen in Polen angestellt und dann nach Deutschland entsendet. Das ausländische Unternehmen trägt sowohl die Sozialabgaben als auch die Arbeitgeberpflichten. Dabei ist wichtig, dass die Familie die Möglichkeit hat, sich an einen regionalen Ansprechpartner zu wenden, der auf der einen Seite seine Bedürfnisse und Interessen dem Unternehmen gegenüber vertritt und auf der anderen Seite die gleiche Sprache spricht. Außerdem ist bei der Entsendung nach dem Entsendegesetz natürlich auch eine Haftpflichtversicherung dabei und auch die An- sowie Abreise der Pflegekräfte.

Bei dieser Option gibt es einen großen Nutzen: Familien können die Dienstleistung zu jeder Zeit abbrechen oder auf eine andere Pflegekraft zurückgreifen. Auch preislich hat diese Option definitiv ihre Vorteile. Der Nachweis über die legale Entsendung des Personals erfolgt über ein Formular, welches dann ausgestellt wird, wenn alle rechtlichen Regelungen eingehalten wurden. Nach der Entsendung dauert die Ausstellung des sogenannten A1 Formulars ungefähr 2-3 Wochen, was in erster Linie davon abhängig ist, wo das Unternehmen ansässig ist.

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